ZUGELASSENER FACHBETRIEB NACH WHG

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz WHG bedarf es einer Genehmigung, um Maschinen und Anlagen warten, reinigen und instandhalten zu dürfen. Diese Genehmigung wurde der Optioil GmbH durch den TÜV Nord erteilt. In unserem Fall geht es dabei darum, dass wir mit potenziell wassergefährdenden Stoffen umgehen und an Anlagen arbeiten, die diese Stoffe enthalten. Der TÜV Nord hat uns bescheinigt, dass wir ein Fachbetrieb sind, der dazu in der Lage ist und der deshalb die Erlaubnis dafür hat. Diese Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz schützt aber nicht vor Gefahren. Nur Kompetenz, Erfahrung und Sorgfalt schützen uns. Das ist uns jederzeit bewusst!

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